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   OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15   

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https://dejure.org/2016,39302
OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15 (https://dejure.org/2016,39302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2016 - 20 WLw 5/15 (https://dejure.org/2016,39302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15 (https://dejure.org/2016,39302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 LwVG, § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 39 FamFG, § 18 FamFG, § 17 FamFG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG, § 9 Abs. 2 GrdstVG, § 2 GrdstVG, § 1 GrdstVG, § 10 RSG, § 4 RSG
    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung; unzutreffende Rechtsmittelbelehrung; Vorkaufsrecht; gemischte Schenkung

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem RSG bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte einschließlich des erkennenden Senates dann vor, wenn landwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt veräußert werden, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGH NJW 1992, 1458 [BGH 13.02.1992 - V ZR 112/90] und 1998, 616 sowie NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05] ; OLG Frankfurt Rdl 2000, 188; OLG Schleswig OLGR 2009, 342).

    Darüber hinaus entfällt dieser Versagungsgrund nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann, wenn dem Erwerbsinteresse eines aufstockungsbedürftigen Landwirtes ein Erwerber gegenübersteht, der zwar aktuell noch als Nichtlandwirt oder nicht leistungsfähiger Nebenerwerbslandwirt einzustufen ist, jedoch bereits konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Entwicklung zu einem leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaftsbetrieb getroffen hat (vgl. BGHZ 116, 348; OLG Frankfurt Rdl 2000, 188 und 2015, 75; OLG Brandenburg AUR 2012, 397; BGH NJW-RR 2006, 1245).

  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte einschließlich des erkennenden Senates dann vor, wenn landwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt veräußert werden, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGH NJW 1992, 1458 [BGH 13.02.1992 - V ZR 112/90] und 1998, 616 sowie NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05] ; OLG Frankfurt Rdl 2000, 188; OLG Schleswig OLGR 2009, 342).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Darüber hinaus entfällt dieser Versagungsgrund nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann, wenn dem Erwerbsinteresse eines aufstockungsbedürftigen Landwirtes ein Erwerber gegenübersteht, der zwar aktuell noch als Nichtlandwirt oder nicht leistungsfähiger Nebenerwerbslandwirt einzustufen ist, jedoch bereits konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Entwicklung zu einem leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaftsbetrieb getroffen hat (vgl. BGHZ 116, 348; OLG Frankfurt Rdl 2000, 188 und 2015, 75; OLG Brandenburg AUR 2012, 397; BGH NJW-RR 2006, 1245).
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Denn die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst nachträglich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens diejenigen Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1472 [BGH 08.05.1998 - BLw 2/98] und 2006, 1245 sowie Beschluss vom 24. November 2006, - BLw 11/06 = NL BzAR 2007, 98).
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte einschließlich des erkennenden Senates dann vor, wenn landwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt veräußert werden, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGH NJW 1992, 1458 [BGH 13.02.1992 - V ZR 112/90] und 1998, 616 sowie NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05] ; OLG Frankfurt Rdl 2000, 188; OLG Schleswig OLGR 2009, 342).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Denn die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst nachträglich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens diejenigen Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1472 [BGH 08.05.1998 - BLw 2/98] und 2006, 1245 sowie Beschluss vom 24. November 2006, - BLw 11/06 = NL BzAR 2007, 98).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 20 W 87/11

    Grundbuch: Prüfungspflichten des Grundbuchamts im Hinblick auf § 2 GrdstVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass seitens des Beschwerdeführers und des Verkäufers geltend gemacht wird, es handele sich um eine gemischte Schenkung, da auch lebzeitige Grundstücksschenkungen der Genehmigungspflicht nach § 2 GrdStVG unterliegen (vgl. Netz, GrdStVG, 6. Aufl., Anm. 4.2.5.21, S. 319; OLG Köln RdL 1964, 13 sowie OLG Frankfurt FGPrax 2012, 9).
  • OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Es bedarf einer Ausfüllung des Beurteilungsspielraumes im Einzelfall, die an griffige Kriterien gebunden ist und nicht kleinlich gehandhabt werden sollte (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 -2 Ww 12/05 = OLGR Naumburg 2006, 1038; OLG Jena RdL 1999, 299; OLG Dresden AgrarR 1995, 247; OLG Frankfurt RdL 2000, 188 und 2015, 75; OLG Karlsruhe AgrarR 1992, 348; sowie Netz, a.a.O., S.499 - 506 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 25.04.2008 - BLw 22/07

    Rechtsnatur der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Zahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Dies kann jedoch letztlich für das vorliegende Verfahren dahin stehen, da die Frage, ob ein Vorkaufsrecht nach § 4 RSG wegen Vorliegens einer gemischten Schenkung nicht gegeben ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, nicht von den Landwirtschaftsgerichten zu prüfen ist, sondern einer etwaigen Klärung im Zivilprozesswege vorbehalten ist (vgl. BGHZ 41, 114 und Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07 = NL-BzAR 2008, 300; Oberlandesgericht Frankfurt RdL 1995, 245; Barnstedt/Steffens, LwVG, 7. Aufl., § 21 Rn. 163 ff; Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 9 Rn. 156/157).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15
    Dies kann jedoch letztlich für das vorliegende Verfahren dahin stehen, da die Frage, ob ein Vorkaufsrecht nach § 4 RSG wegen Vorliegens einer gemischten Schenkung nicht gegeben ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, nicht von den Landwirtschaftsgerichten zu prüfen ist, sondern einer etwaigen Klärung im Zivilprozesswege vorbehalten ist (vgl. BGHZ 41, 114 und Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07 = NL-BzAR 2008, 300; Oberlandesgericht Frankfurt RdL 1995, 245; Barnstedt/Steffens, LwVG, 7. Aufl., § 21 Rn. 163 ff; Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 9 Rn. 156/157).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 5/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Gleichstellung eines Nebenerwerbslandswirts mit einem

  • OLG Jena, 27.03.2012 - Lw U 559/11

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Wirksamkeit der Ausübung eines

  • OLG Dresden, 14.12.1994 - WLw 296/94
  • OLG Karlsruhe, 04.06.1997 - 13 WLw 112/96
  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23

    Eigenschaft als Landwirt

    Hierfür hätte es der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15;OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2017, 1228; NJW-RR 2017, 1485; DNotZ 2020, 149, je zitiert nach juris), der der Senat folgt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.), sind die Landwirtschaftsgerichte im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG sind einem ggf. zu führenden Zivilprozess vorbehalten.

    Denn die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst nachträglich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens diejenigen Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O., m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 2011, 521; NJW-RR 2015, 855; RdL 2020, 469, je zitiert nach juris), der auch der Senat folgt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.05.2016, a.a.O., und 20 WLw 4/15, n. v.; Beschluss vom 25.07.2022, 20 WLw 10/21, zitiert nach juris) zielen diese Maßnahmen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ab.

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 10/21

    Berücksichtigung eines Naturschutzkonzepts im Rahmen des § 9 Abs. 2 GrdstVG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW-RR 2011, 521; NJW-RR 2015, 855; RdL 2020, 469, je zitiert nach juris), der auch der Senat folgt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15, zitiert nach juris, und 20 WLw 4/15, n. v.) zielen diese Maßnahmen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ab.

    Allerdings sind auch künftige Landwirte als Landwirte zu qualifizieren, wenn die landwirtschaftliche Betätigung in absehbarer Zeit erfolgen soll und schon konkrete und einer Nachüberprüfung zugängliche Vorkehrungen zur Übernahme einer leistungsfähigen Voll- oder Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen worden sind (vgl. dazu BGHZ 116, 348; NJW-RR 2006, 1245; NJW-RR 2011, 521; Senat, Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15, je zitiert nach juris; vgl. auch die Nachweise bei Düsing/Martinez, a.a.O., § 9 GrdstVG Rz. 11; Netz, a.a.O., Rz. 2291 ff.).

    Dem Erwerbsinteresse der Beschwerdeführerin als Nichtlandwirtin steht jedoch der kaufinteressierte Landwirt B entgegen, der die Flächen zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit sowie in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (vgl. Senat, Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 4/15, n. v.; Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15, zitiert nach juris; Netz, a.a.O., Rz. 2169, je m. w. N.; vgl. auch zuletzt BGH RdL 2020, 469, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung hätte durch einen den Verfahrensbeteiligten mitzuteilenden Beschluss und unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter erfolgen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023, 20 WLw 1/23, und vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023 und vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

  • OLG München, 01.02.2018 - WXV 3/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    [4] (2) Nach diesem Maßstab ist die Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Beschluss nicht offenkundig fehlerhaft, denn die dort angegebene Frist von einem Monat entspricht der in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Regelfrist (vgl. OLG Frankfurt, Beschuss vom 23.5.2016 - 20 WLw 5/15 - juris Rn. 19; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 11/11 -, RdL 2012, 101/102).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21

    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, ist dies in der Regel dann gegeben, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit sowie in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (vgl. Senat, Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 4/15, n.v.; Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15 zitiert nach juris; Netz, GrdstVG, 8. Aufl., § 9 GrdstVG Rz. 2169, je m. w. N.; vgl. auch zuletzt BGH RdL 2020, 469, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18

    Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung des Landwirtschaftsgerichts:

    Die kurze zweiwöchige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG findet nur auf das Verfahren gemäß §§ 10 Satz 2 Reichssiedlungsgesetz und 22 Abs. 1 Grundstücksverkehrsgesetz (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.05.2016, Az.: 20 WLw 5/15, Rn. 19, juris), nicht jedoch auf die Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung Anwendung.
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